Verhaltenskodex und Ethikkodex

Erklärung zur Prävention von Sklaverei und Menschenhandel

Diese Erklärung, die sich auf Kapitel 54 des britischen Modern Slavery Act von 2015 bezieht, bestätigt das kontinuierliche Engagement von Fratelli Desideri Srl, alle potenziellen Risiken der modernen Sklaverei im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit zu erkennen und Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken während des Geschäftsjahres zu ergreifen.

Unsere Tätigkeit

Die Mission von Fratelli Desideri Srl ist es, die Kunst und Kultur der gehobenen italienischen Gourmetküche weltweit zu verbreiten, durch die Produktion und den Vertrieb von Meal Kits, Packungen, die alle abgemessenen Zutaten für die Zubereitung von Gourmet-Rezepten von großen Sterneköchen enthalten.

Unsere Belegschaft

Die von Fratelli Desideri Srl eingestellten Mitarbeiter werden einer Überprüfung ihrer früheren Erfahrungen unterzogen.

Beziehungen zu Lieferanten

Wir setzen uns dafür ein, dass in unseren Lieferketten und in allen Teilen unseres Geschäfts keine Form von Sklaverei oder Menschenhandel vorkommt. Da wir uns ausschließlich auf zertifizierte und spezialisierte Lieferanten in Italien verlassen und aufgrund der Natur unserer Tätigkeit und unseres Governance-Ansatzes, ist das Risiko von Sklaverei und Menschenhandel in unseren Lieferketten unserer Meinung nach sehr gering. Fratelli Desideri Srl nimmt keine internationalen Lieferanten in Anspruch, die ein reales Risiko von moderner Sklaverei und Menschenhandel darstellen könnten. Unsere Erklärung zur modernen Sklaverei bekräftigt unser Engagement, in all unseren Geschäftsbeziehungen nach ethischen Grundsätzen und Integrität zu handeln und wirksame Systeme und Kontrollen zu implementieren und anzuwenden, um sicherzustellen, dass in unseren Lieferketten keine Form von moderner Sklaverei und Menschenhandel besteht. Wir beabsichtigen jedoch, die Wirksamkeit der vorhandenen Richtlinien und Verfahren zu überprüfen. Wir haben keine allgemeinen Leistungsindikatoren bezüglich Sklaverei oder Menschenhandel, da jeder Fall voraussichtlich einen Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, unsere Lieferantenstandards oder unsere internen Richtlinien darstellt.

ARBEITSUMFELD

Fratelli Desideri Srl setzt sich für ein sicheres und gewaltfreies Arbeitsumfeld ein. Daher haben wir eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Gewalt, Gewaltandrohungen oder anderen illegalen Aktivitäten am Arbeitsplatz eingeführt.

ETHIKKODEX

1. EINLEITUNG

Dieses Dokument, „Ethikkodex“ genannt (im Folgenden auch „Kodex“), ist ein offizielles Dokument, das die von Fratelli Desideri Srl übernommenen Verpflichtungen und ethischen Verantwortlichkeiten bei der Geschäfts- und Tätigkeitsführung zum Ausdruck bringt. Darüber hinaus regelt es die Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die das Unternehmen ausdrücklich gegenüber denjenigen übernimmt, mit denen es in seiner Tätigkeit interagiert. Der Kodex hat auch den Zweck, die für die angemessene Prävention der im Gesetzesdekret Nr. 231/2001 genannten Straftaten relevanten Grundsätze und Verhaltensregeln im Unternehmen einzuführen und verbindlich zu machen.
Der Kodex, in seiner Gesamtheit und zusammen mit allen vom Unternehmen genehmigten spezifischen Durchführungsverfahren, ist als integraler Bestandteil der bestehenden und abzuschließenden Arbeitsverträge gemäß Art. 2104 des Zivilgesetzbuches zu betrachten. Die Verletzung seiner Bestimmungen stellt somit eine disziplinarische Pflichtverletzung dar und wird als solche gemäß und für die Zwecke von Art. 7 des Gesetzes Nr. 300/1970 verfolgt und sanktioniert und
kann Schadensersatzansprüche des Unternehmens nach sich ziehen.

Hinsichtlich der Mitarbeiter, Berater und Selbstständigen, die ihre Tätigkeit zugunsten des Unternehmens ausüben, sowie anderer Dritter, stellt die Unterzeichnung dieses Kodex oder eines Auszugs daraus oder jedenfalls die Zustimmung zu den darin enthaltenen Bestimmungen und Grundsätzen eine Conditio sine qua non für den Abschluss von Verträgen jeglicher Art zwischen dem Unternehmen und diesen Personen dar; die so unterzeichneten oder jedenfalls
durch schlüssiges Handeln genehmigten Bestimmungen sind integraler Bestandteil der Verträge selbst.

Aufgrund des bisher Beschriebenen können etwaige Verstöße Dritter gegen spezifische Bestimmungen des Kodex, je nach Schweregrad, das Unternehmen zur Kündigung der bestehenden Vertragsbeziehungen mit diesen Personen berechtigen und können auch ex ante als Gründe für eine automatische Vertragsauflösung gemäß Art. 1456 des Zivilgesetzbuches festgelegt werden.

2. ANNAHME DES ETHIKKODEX UND SEINE ADRESSATEN

Mit der Annahme des Ethikkodex beabsichtigt das Unternehmen, klare Regeln, Verfahren und moralische Werte festzulegen, an die man sich halten muss. Der Ethikkodex richtet sich an die Unternehmensorgane und deren Mitglieder, an Mitarbeiter, an Arbeitskräfte, auch befristete und freiwillige, an Berater und Mitarbeiter jeglicher Art, an Bevollmächtigte und an jede andere Person, die im Namen und für Rechnung des Unternehmens handeln kann, an alle, die direkt oder indirekt, dauerhaft oder vorübergehend, Beziehungen zum Unternehmen aufbauen und daran arbeiten, dessen Ziele zu verfolgen (im Folgenden auch „Adressaten dieses Kodex“). Die Adressaten dieses Kodex sind verpflichtet, die Inhalte zu lernen und die Vorschriften des Kodex zu beachten, der ihnen, wie unten näher erläutert, zur Verfügung gestellt wird.

Insbesondere verpflichtet sich das Unternehmen, bei der Festlegung seiner Ziele, sich an den im Kodex enthaltenen Grundsätzen zu orientieren. Die Unternehmensleitung ist für die effektive Umsetzung des Kodex und dessen Verbreitung innerhalb und außerhalb des Unternehmens verantwortlich. Die Mitarbeiter des Unternehmens verpflichten sich, neben der ohnehin gebotenen Einhaltung der geltenden Vorschriften und der Bestimmungen
der Tarifverträge, die Modalitäten der Arbeitsleistung an die Ziele und Bestimmungen dieses Kodex anzupassen; dies gilt sowohl für interne Beziehungen als auch für Beziehungen zu externen Parteien und insbesondere zu öffentlichen Verwaltungen und anderen öffentlichen Behörden.

Eine unabdingbare Voraussetzung für jede erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Unternehmen ist die Einhaltung der in diesem Kodex enthaltenen Grundsätze und Bestimmungen durch Mitarbeiter und andere Dritte. In diesem Sinne stellt das Unternehmen seinen Gesprächspartnern bei Abschluss von
Verträgen oder Vereinbarungen mit Mitarbeitern oder anderen Dritten diesen Kodex zur Verfügung.

3. WERTE

Die grundlegenden Werte des Unternehmens sind: Gleichheit, Beziehungen, Respekt, Flexibilität, Nachhaltigkeit und Teilen. Das Unternehmen erwartet, dass diese Werte seine Identität definieren, Mitarbeiter und Kooperationspartner an die globale Organisation binden und Menschen dazu bewegen, für das Unternehmen zu arbeiten und Nutzer dazu, mit dem Unternehmen „zu arbeiten“. Es ist jedoch unerlässlich, dass diese Werte nicht bloße Erklärungen bleiben, sondern in Handlungen und Verhaltensweisen umgesetzt werden, die dem Unternehmen innewohnen. Als Organisation und als Individuen sind alle Mitarbeiter und Kooperationspartner verpflichtet, im Arbeitsumfeld nach diesen
Grundsätzen zu leben und sie korrekt, ethisch und ehrenhaft anzuwenden. Der Ethikkodex stellt eine Reihe von Prinzipien dar, deren Einhaltung für das reibungslose Funktionieren, die Zuverlässigkeit der Unternehmensführung und das Image des Unternehmens von grundlegender Bedeutung ist. Diese Prinzipien leiten die Operationen, Verhaltensweisen, Beziehungen (sowohl intern als auch extern) und insbesondere jeden Mitarbeiter oder Kooperationspartner des Unternehmens, der Adressat dieses Kodex ist, bei der Ausübung seiner Arbeit.

4. Die zentrale Rolle der Menschen

Wie bereits oben beschrieben, ist es das Ziel des Unternehmens, das allgemeine Interesse der Gemeinschaft an menschlicher Förderung, sozialer Integration der Bürger und kollektivem Wohlbefinden zu verfolgen. In diesem Sinne ist das Unternehmen ein sozialer, kultureller und professioneller Akteur, der darauf abzielt, die Bedingungen und sozialen Beziehungen zu verändern und die Lebensqualität zu verbessern. Das Unternehmen verpflichtet sich, Aktivitäten und Interventionen zu fördern, die die Entwicklung gleichberechtigter und solidarischer Beziehungen zwischen Individuen und einer wirklich partizipativen Kultur fördern, mit besonderem Augenmerk auf sozial, kulturell, wirtschaftlich, politisch, physisch und psychologisch schwache Personen.

Aus diesen Gründen möchte das Unternehmen ein privilegierter Ort kollektiven Handelns sein, ein Ort, der es ermöglicht, sich als aktive Subjekte zu erfahren und im Austausch, in der Beziehung, im Konflikt mit anderen die eigenen Bedürfnisse zu erkennen und auszudrücken und darauf angemessene, gemeinsame Antworten zu organisieren. Das Unternehmen hat seit jeher die Professionalität und den individuellen Beitrag der Menschen in den Mittelpunkt seines unternehmerischen Projekts gestellt und setzt einen Beziehungsstil fort, der darauf abzielt, die Arbeit jedes Einzelnen als
grundlegendes Element der Entwicklung des Unternehmens und der Person anzuerkennen.

4.1 ENTWICKLUNG DES PERSONALS

Das Unternehmen erkennt an, dass die Humanressourcen einen Faktor von grundlegender Bedeutung für seine Entwicklung darstellen. Die Verwaltung der Humanressourcen basiert auf dem Respekt vor der Persönlichkeit und Professionalität jedes Einzelnen. Im Rahmen der primären Berücksichtigung der persönlichen Entwicklung stellt das Unternehmen die Generierung und den Austausch von Wissen, die persönliche und berufliche Entwicklung zu den Prioritäten seiner Tätigkeit. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen seit jeher auf die Steigerung und den Austausch von Werten im Zusammenhang mit der persönlichen Entwicklung und einem ethischen Ansatz im Umgang mit Humankapital geachtet.

4.2 REGIONALE VERWURZELUNG UND ENTWICKLUNG

Die organische Verbindung mit der lokalen Gemeinschaft, die darauf abzielt, die Potenziale, die jedes Gebiet zur Deckung der Bedürfnisse der Bürger, insbesondere der schwächsten und benachteiligten, besitzt, solidarisch und unternehmerisch zu nutzen, erfordert die Notwendigkeit, eine ständige Verankerung, den Aufbau von Beziehungen zu Bürgern, sozialen Gruppen und Institutionen zu entwickeln, die auf die „Förderung menschlicher Entwicklung und sozialer Integration“ und des kollektiven Wohlbefindens abzielen – Optionen, die mit einer Politik, die ausschließlich auf die wirtschaftliche und kommerzielle Entwicklung des Unternehmens ausgerichtet ist, unvereinbar sind.

4.3. TRANSPARENZ UND GESCHÄFTSETHIK

Die Geschichte, Identität und Werte des Unternehmens manifestieren sich in einer Geschäftsethik, die auf Folgendem basiert:

4.4 QUALITÄT

Qualität ist ein Markenzeichen des Unternehmens. Das Unternehmen ist bestrebt und verantwortlich, Qualität in allem, was es tut, im Einklang mit seiner langfristigen Strategie zu gewährleisten. Alle Aktivitäten werden vom Unternehmen durch einen Qualitätsprozess umgesetzt, der den Kunden Einheitlichkeit, Transparenz und eine Verbesserung der Produktivität im Service bietet.

4.5 INTEGRITÄT

Erfolgreiche Ergebnisse hängen von der Fähigkeit ab, persönliche Verantwortung zu übernehmen. Das Unternehmen zeigt und wird weiterhin Integrität zeigen und daran arbeiten, ein Beispiel zu sein, und daran wird es gemessen werden. Die Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, unter denen das Unternehmen tätig ist und sein wird, werden respektiert.

5. VERHALTENSREGELN

Die in diesem Abschnitt enthaltenen Verhaltensregeln sollen die Verhaltensweisen aufzeigen, die bei der Ausübung der verschiedenen Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den Werten, auf die sich dieser Kodex stützt, zu beachten sind. Diese Regeln sind in Bezug auf die Personen unterteilt, mit denen das Unternehmen bei der Ausübung seiner Tätigkeiten in Beziehung steht.

5.1 MITARBEITER

Derzeit arbeiten etwa 16 Personen, darunter Angestellte und Mitarbeiter, im Unternehmen, die das entscheidende Element für den Geschäftserfolg bilden. Aus dieser Überzeugung heraus investiert das Unternehmen Aufmerksamkeit und Mittel, um die Rolle der menschlichen Ressource als entscheidenden Faktor für seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dieses Prinzip inspiriert die Politik und Aktivitäten gegenüber denjenigen, die dem Unternehmen ihre Kompetenzen und Fähigkeiten zur Verfügung stellen. Die Entwicklung, das Wachstum, der Schutz des menschlichen Kapitals stellen andererseits entscheidende Merkmale des genossenschaftlichen Unternehmensmodells dar, das auf diese Weise die menschliche Ressource als unersetzliches Erbe an Leidenschaft und Professionalität in den Mittelpunkt seines Unternehmensprojekts stellt.

Es gehört zum Führungsstil des Unternehmens, die Beziehung zum Mitarbeiter und seine Arbeitsbedingungen unter vollständiger Einhaltung der Arbeits- und Schutzvorschriften zu gestalten.

5.1.1 Korrektes und transparentes Verhalten

Die Mitarbeiter (verstanden als Geschäftsführer, Angestellte, in welcher Funktion auch immer, und alle, die, unabhängig von der rechtlichen Qualifizierung des Verhältnisses, unter der
Leitung oder Aufsicht des Unternehmens tätig sind, im Folgenden „Mitarbeiter“) müssen bei der Ausübung ihrer Funktion ein korrektes und transparentes Verhalten zeigen und so zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems zum Schutz des Unternehmenswertes beitragen. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen müssen die Mitarbeiter ein Verhalten an den Tag legen, das von Verfügbarkeit gegenüber den Gesellschaftern, den anderen Unternehmensorganen und den Aufsichtsbehörden geprägt ist.

5.1.2 Personalauswahl, -entwicklung und -schulung

Bei der Auswahl, Einstellung und beruflichen Weiterentwicklung des Personals trifft das Unternehmen seine Bewertungen ausschließlich auf der Grundlage der Übereinstimmung zwischen erwarteten und geforderten Profilen
und auf transparenten und überprüfbaren Leistungsüberlegungen, im Einklang mit den festgelegten Verfahren. Die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen ist darauf ausgerichtet, Chancengleichheit zu gewährleisten und die berufliche Entwicklung der Mitarbeiter zu fördern. Das Unternehmen nimmt bei der Personalauswahl keine direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund von gewerkschaftlichen, politischen, religiösen, rassistischen, sprachlichen oder geschlechtsspezifischen Gründen vor. Im Falle von Meldungen von Bewerbern an die Funktionsverantwortlichen durch Mitglieder öffentlicher Verwaltungen wird die Aufsichtsbehörde unverzüglich informiert, die die für notwendig erachteten Überprüfungen durchführt. Sollten die von den vorgenannten Personen gemeldeten Bewerber für eine Position im Unternehmen geeignet sein, muss ihre Einstellung in jedem Fall zuvor schriftlich von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Das Unternehmen stellt allen Mitarbeitern die notwendigen Unterlagen zur Verfügung, um das Personal zu sensiblen und besonders wichtigen Themen zu schulen.

5.1.3 Sicherheit, Gesundheit und Arbeitsumfeld

Die hohe Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens macht die Sicherheit und die hygienischen Bedingungen am Arbeitsplatz zu Themen von absoluter Relevanz.

Um diese Variablen optimal zu steuern, hat das Unternehmen:

  • Definiert Richtlinien und koordiniert Aktivitäten im Bereich Sicherheit und Gesundheit.
  • Gewährleistet die Anwendung geltender Vorschriften auch durch die Erstellung von Risikobewertungsdokumenten und die Definition von Arbeitsverfahren im Einklang mit den geltenden Sicherheitsstandards.
  • Überwacht ständig Gesetzesänderungen und setzt sich für deren Umsetzung ein.
  • Das Unternehmen fördert die physische und moralische Integrität der Mitarbeiter durch sichere und gesunde Arbeitsumgebungen sowie Arbeitsbedingungen, die die individuelle Würde respektieren.

Das Unternehmen orientiert seine Tätigkeit an folgenden Prinzipien:

  • Risiken vermeiden
  • Risiken bewerten, die nicht vermieden werden können
  • Risiken an der Quelle bekämpfen
  • Die Arbeit dem Menschen anpassen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Auswahl der Arbeitsmittel sowie der Arbeits- und Produktionsmethoden, insbesondere um monotone Arbeit und repetitive Arbeit zu mildern und die Auswirkungen dieser Arbeiten auf die Gesundheit zu reduzieren
  • Den Stand der Technik berücksichtigen
  • Gefährliches durch ungefährliches oder weniger gefährliches ersetzen
  • Die Prävention planen, indem ein kohärentes Ganzes angestrebt wird, das Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und den Einfluss von Umweltfaktoren am Arbeitsplatz integriert
  • Kollektive Schutzmaßnahmen vor individuellen Schutzmaßnahmen priorisieren
  • Arbeitnehmern angemessene Anweisungen erteilen

Diese Prinzipien werden vom Unternehmen angewandt, um die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu ergreifen, einschließlich Aktivitäten zur Prävention beruflicher Risiken, Information und Schulung sowie die Einrichtung einer Organisation und der notwendigen Mittel. Das Unternehmen, sowohl auf oberster als auch auf operativer Ebene, muss diese Prinzipien beachten, insbesondere wenn Entscheidungen getroffen oder Wahlmöglichkeiten getroffen werden müssen und anschließend, wenn diese umgesetzt werden sollen.

5.1.4 Pflichten für alle Mitarbeiter

Von jedem Mitarbeiter wird die Kenntnis der im Kodex enthaltenen oder von ihm zitierten Bestimmungen sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, die die in seinem Aufgabenbereich
ausgeübte Tätigkeit regeln und die einen integralen Bestandteil der Arbeitsleistung jedes Einzelnen darstellen, verlangt. Der Mitarbeiter, der Kenntnis von angeblichen rechtswidrigen Handlungen hat, ist verpflichtet, die ihm vorliegenden Informationen über solche Handlungen nur seinen Vorgesetzten oder dem Aufsichtsorgan und/oder dem Präsidenten oder dessen Beauftragten mitzuteilen.

Die Mitarbeiter sind außerdem verpflichtet:

  • Von Verhaltensweisen abzusehen, die diesen Bestimmungen und Normen widersprechen
  • Sich an ihre Vorgesetzten oder das Aufsichtsorgan und/oder den als Personalverantwortlichen Beauftragten zu wenden, um die notwendigen Klarstellungen zu den Anwendungsmodalitäten des Kodex oder der Referenzvorschriften zu erhalten
  • Mindestens einem der oben genannten Personen unverzüglich Informationen über mögliche Verstöße gegen den Kodex zu melden
  • Mit dem Unternehmen bei eventuellen Untersuchungen zusammenzuarbeiten, die darauf abzielen, mögliche Verstöße zu überprüfen und gegebenenfalls zu sanktionieren.
5.1.5 Externe Wirksamkeit des Kodex

Jeder, der im Namen und im Auftrag des Unternehmens mit Dritten in Kontakt tritt, mit denen das Unternehmen Geschäftsbeziehungen aufbauen möchte oder mit denen es institutionelle, soziale, politische oder sonstige Beziehungen unterhalten muss, ist verpflichtet, Folgendes zu tun:

  • Diese Personen über die Verpflichtungen und Pflichten des Kodex zu informieren
  • Die Einhaltung der Pflichten des Kodex bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu verlangen
  • die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, falls Dritte die Einhaltung des Kodex verweigern oder die übernommene Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des Kodex nicht oder nur teilweise erfüllen
5.1.6 Schutz des Unternehmensvermögens

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Vermögenswerte des Unternehmens sorgfältig vor unsachgemäßer oder fehlerhafter Nutzung zu schützen.

5.1.7 Interessenkonflikt

Alle Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass jede Entscheidung, die im Rahmen ihrer Tätigkeit getroffen wird, im besten Interesse des Unternehmens liegt. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, jegliche Aktivitäten oder Situationen persönlicher Interessen zu vermeiden, die, auch nur potenziell, einen Konflikt zwischen individuellen Interessen und denen des Unternehmens darstellen oder darstellen könnten, und müssen sich in jedem Fall an die vom Unternehmen in dieser Angelegenheit erlassenen spezifischen Richtlinien halten.

Alle Mitarbeiter müssen es unterlassen, ihre Position innerhalb des Unternehmens auszunutzen, um sich selbst oder Dritten auf Kosten oder zum Nachteil des Unternehmens Vorteile zu verschaffen. Jedem Mitarbeiter ist es untersagt, direkt oder indirekt, in irgendeiner Form, an kommerziellen Initiativen teilzunehmen, die, auch nur potenziell, in Konkurrenz zum Unternehmen stehen, es sei denn, diese Teilnahme wurde dem zuständigen Verwaltungsrat zuvor mitgeteilt und von diesem nach Anhörung der Aufsichtsbehörde genehmigt. Sollten, auch nur potenzielle, interne oder externe Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens festgestellt werden, ist jede betroffene Person verpflichtet, von der Ausübung des Konfliktverhaltens Abstand zu nehmen und dies unverzüglich der Aufsichtsbehörde mitzuteilen, die für die Beurteilung des Einzelfalls hinsichtlich möglicher Unvereinbarkeiten oder nachteiliger Situationen zuständig ist.

5.1.8 Wettbewerbspraktiken

Für das Familienunternehmen ist es von größter Bedeutung, dass der Markt auf einem fairen und loyalen Wettbewerb basiert. Das Unternehmen verpflichtet sich außerdem, seine Aktivitäten in Übereinstimmung mit dem Gesetz für die ihm von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich Wirtschaftsunternehmen und Kapitalgesellschaften mit öffentlicher Beteiligung, durch ausdrückliche Vereinbarungen übertragenen Aufträge zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen durchzuführen.

5.1.9 Geschenke und Vorteile

Keine Form von Geschenken ist erlaubt, die auch nur als über das normale Geschäftsgebaren oder die Höflichkeit hinausgehend interpretiert werden könnte, oder die darauf abzielt, bei der Durchführung von mit dem Unternehmen verbundenen Aktivitäten eine bevorzugte Behandlung zu erhalten. Diese Regel – die auch in Ländern, in denen es üblich ist, Geschäftspartnern wertvolle Geschenke zu machen, keine Ausnahmen zulässt – betrifft sowohl versprochene oder angebotene Geschenke als auch erhaltene, wobei unter Geschenk jede Art von Vorteil zu verstehen ist.

Das Unternehmen unterlässt Praktiken, die nicht durch Gesetz, Geschäftsgebräuche oder, falls bekannt, durch die Ethikkodizes der Unternehmen oder Einrichtungen, mit denen es Beziehungen unterhält, zugelassen sind.

In jedem Fall muss das Anbieten von Geschenken durch das Unternehmen – außer Geschenken von geringem Wert – gemäß den Regeln dieses Artikels erfolgen:

  1. Das Anbieten von Geschenken an Vertreter der öffentlichen Verwaltung, öffentliche Amtsträger, Personen, die mit öffentlichen Diensten betraut sind, oder öffentliche Bedienstete ist unter keinen Umständen gestattet.
  2. Im Falle von Geschenken, die an Personen gerichtet sind, die nicht in die Kategorie unter 1. fallen, muss das Angebot:
    • dem Leiter der betroffenen Abteilung vorab mitgeteilt werden
    • vom Leiter der betroffenen Abteilung nach Mitteilung an die Aufsichtsbehörde ausdrücklich genehmigt werden
    • ausreichend dokumentiert werden, um entsprechende Überprüfungen zu ermöglichen
5.1.10 Transparenz bei allen Operationen und Aktivitäten

Jede Operation und/oder Aktivität muss rechtmäßig, autorisiert, kohärent, dokumentiert und überprüfbar sein, in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und den Verfahren der Einrichtung, nach Kriterien der Vorsicht und zum Schutz der Interessen des Unternehmens:

  • Die Verfahren müssen die Durchführung von Kontrollen über die Operationen, die Genehmigungsprozesse und die Ausführung der Operationen selbst ermöglichen;
  • Jeder Mitarbeiter, der Operationen durchführt, die Geldbeträge, Güter oder andere wirtschaftlich bewertbare Werte des Unternehmens betreffen, muss die entsprechenden Nachweise erbringen, um die Überprüfung der genannten Operationen zu ermöglichen.

5.1.11 Transparenz der Buchführung

Die Buchführung des Unternehmens entspricht den allgemein anerkannten Grundsätzen der Wahrheit, Genauigkeit, Vollständigkeit und Transparenz der erfassten Daten. Die Adressaten dieses Kodex verpflichten sich, jegliches Verhalten, aktiv oder passiv, zu unterlassen, das direkt oder indirekt gegen normative Grundsätze und/oder interne Verfahren verstößt, die die Erstellung von Buchführungsunterlagen und deren externe Darstellung betreffen. Insbesondere verpflichten sich die Adressaten dieses Kodex zur Zusammenarbeit, um sicherzustellen, dass jede Operation und Transaktion gemäß den gesetzlichen und anwendbaren Rechnungslegungsgrundsätzen rechtzeitig und korrekt im Buchhaltungssystem erfasst und gegebenenfalls ordnungsgemäß genehmigt und überprüft wird. Die Adressaten dieses Kodex sind außerdem verpflichtet, für jede durchgeführte Operation oder Transaktion eine angemessene Belegdokumentation aufzubewahren und zur Verfügung zu stellen, um Folgendes zu ermöglichen:

  • Die genaue Buchung
  • Die sofortige Erkennung der Merkmale und zugrunde liegenden Gründe
  • Die einfache formale und chronologische Rekonstruktion
  • Die Überprüfung des Entscheidungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsprozesses hinsichtlich Rechtmäßigkeit, Kohärenz und Angemessenheit sowie die Identifizierung der verschiedenen Verantwortungsstufen.

Die Adressaten dieses Kodex, die Kenntnis von Fällen von Unterlassung, Fälschung oder Nachlässigkeit in den Buchungsaufzeichnungen oder den unterstützenden Dokumenten erlangen, sind verpflichtet, dies unverzüglich ihrem Vorgesetzten oder der Aufsichtsbehörde und/oder dem Präsidenten zu melden.

Das Unternehmen fördert die Aus- und Weiterbildung, um die Adressaten dieses Kodex über die Regeln (Gesetze oder Verordnungen, interne Vorschriften, Verbandsbestimmungen) zu informieren, die der Erstellung und Verwaltung der Buchführungsunterlagen zugrunde liegen.

5.1.12 Interne Kontrollen

Das Unternehmen fördert auf allen Ebenen eine Denkweise, die auf die Ausübung von Kontrolle ausgerichtet ist. Eine positive Einstellung zu Kontrollen trägt wesentlich zur Verbesserung der Effizienz des Unternehmens bei.

Unter internen Kontrollen versteht man alle vom Unternehmen eingeführten Instrumente, die darauf abzielen, die Aktivitäten des Unternehmens zu steuern, zu verwalten und zu überprüfen, um die Einhaltung von Gesetzen und Unternehmensverfahren zu gewährleisten, das Unternehmensvermögen zu schützen, die Aktivitäten effizient zu verwalten und genaue und vollständige Buchführungs- und Finanzdaten bereitzustellen.

Jede Ebene der Organisationsstruktur hat die Aufgabe, zur Realisierung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems beizutragen. Aus diesem Grund sind folglich alle Angestellten und Mitarbeiter des Unternehmens im Rahmen ihrer ausgeübten Funktionen und jeweiligen Aufgaben für das reibungslose Funktionieren des Kontrollsystems verantwortlich.

Das Unternehmen gewährleistet den Gesellschaftern, den Gesellschaftsorganen mit Kontrollbefugnis sowie der Aufsichtsbehörde den Zugang zu Daten, Dokumentationen und allen Informationen, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit nützlich sind.

5.1.13 Vertraulichkeit

Die Mitarbeiter sind verpflichtet, äußerste Vertraulichkeit über Informationen, Dokumente, Studien, Initiativen, Projekte, Verträge usw. zu wahren, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, insbesondere solche, die das Ansehen oder die Interessen der Kunden beeinträchtigen könnten. Das Familienunternehmen ergreift Maßnahmen, um die verwalteten Informationen zu schützen und zu verhindern, dass sie unbefugtem Personal zugänglich sind. Alle Informationen, insbesondere solche, die im Rahmen der für die Kunden erbrachten Leistungen erlangt wurden, sind als vertraulich zu behandeln und dürfen weder an Dritte weitergegeben noch zur Erlangung persönlicher, direkter oder indirekter Vorteile genutzt werden.

5.2 MITGLIEDER

5.2.1 Nachhaltiger Wert

Das Unternehmen strebt danach, sein Eigenkapital zu steigern, um die Solidität des Unternehmens im Hinblick auf eine mittel- bis langfristige Nachhaltigkeit gemäß den Marktregeln und unter Einhaltung der Grundsätze der Korrektheit und Transparenz zu verbessern.

5.2.2 Information und Dialog

Das Unternehmen gewährleistet die vollständige Transparenz der getroffenen Entscheidungen und verfolgt das Ziel, einen konstruktiven Dialog mit den Gesellschaftern aufrechtzuerhalten und zu entwickeln. Daher stellt es den Gesellschaftern im Einklang mit den festgelegten Verfahren zeitnah alle Informationen zur Verfügung, die ihre Investitionsentscheidung beeinflussen können, damit fundierte und bewusste Entscheidungen getroffen werden können. Das Unternehmen gewährleistet die Richtigkeit, Klarheit und den gleichen Zugang zu Informationen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, um den unzulässigen Gebrauch von Insiderinformationen zu verhindern. Unter Berücksichtigung des grundlegenden Rechts jedes Gesellschafters, Erläuterungen zu den verschiedenen Themen der Unternehmenstätigkeit zu erhalten und seine Meinung zu äußern, trifft das Unternehmen alle notwendigen Vorkehrungen, um eine fruchtbare Beziehung zu gewährleisten.

5.3 Kunden / Nutzer

5.3.1 Beziehungen zu Kunden / Nutzern

Ein primäres Ziel des Unternehmens ist die vollständige Zufriedenheit der Kunden, auch um eine solide Beziehung aufzubauen, die von den allgemeinen Werten der Korrektheit, Effizienz und Professionalität inspiriert ist. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Einhaltung von Qualitätsstandards bei der Erbringung seiner Dienstleistungen zu gewährleisten, indem es die Interaktion mit Kunden / Nutzern fördert, einschließlich der öffentlichen Stellen, die Konzessionen vergeben und/oder Vereinbarungen treffen, auch durch die schnelle Bearbeitung und Lösung von Problemen und die Unternehmenskultur der Kundenzufriedenheit.
Das Unternehmen schützt die Privatsphäre der Kunden / Nutzer gemäß den geltenden Vorschriften und verpflichtet sich, die entsprechenden personenbezogenen Daten nicht zu übermitteln oder zu verbreiten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Darüber hinaus pflegt das Unternehmen einen Kommunikationsstil, der auf Effizienz, Zusammenarbeit und Höflichkeit basiert, auch im Dialog mit Kunden.

5.4 Finanzinstitute

Das Familienunternehmen pflegt mit den Finanzinstituten Beziehungen, die auf Korrektheit und Transparenz basieren, mit dem Ziel, Werte für das Unternehmen, seine Gesellschafter und alle relevanten Stakeholder zu schaffen. Aus diesem Grund werden Finanzinstitute aufgrund ihres Rufes und ihrer Übereinstimmung mit den in diesem Kodex zum Ausdruck gebrachten Werten ausgewählt.

5.5. Lieferanten von Waren und Dienstleistungen

5.5.1 Kooperative Beziehungen

Das Unternehmen pflegt mit seinen Lieferanten partnerschaftliche Beziehungen unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und der Grundsätze dieses Kodex, wobei es auf die besten professionellen Standards, die besten Praktiken in Bezug auf Ethik, Gesundheit und Sicherheit sowie den Umweltschutz achtet.

5.5.2 Partner

Die Partner werden aufgrund ihres Rufs und ihrer Zuverlässigkeit sowie ihrer Übereinstimmung mit den in diesem Kodex zum Ausdruck gebrachten Werten ausgewählt. Die Beziehungen zu den Partnern basieren auf transparenten Vereinbarungen und einem konstruktiven Dialog, der auf die Erreichung gemeinsamer Ziele ausgerichtet ist, im Einklang mit den Vorschriften und Prinzipien dieses Kodex.

5.6 Öffentliche Verwaltung

5.6.1 Korrektheit und Ehrlichkeit

Im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung orientiert sich das Unternehmen an den Grundsätzen der Korrektheit und Ehrlichkeit. Die vom Unternehmen beauftragten Personen, die Verhandlungen, Anfragen oder institutionelle Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung, ob italienisch oder ausländisch, betreuen, dürfen unter keinen Umständen versuchen, deren Entscheidungen unangemessen zu beeinflussen oder illegale Verhaltensweisen, wie das Anbieten von Geld oder anderen Vorteilen, an den Tag legen, die die Unparteilichkeit des Urteils des Vertreters der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigen könnten. Die vom Unternehmen beauftragten Personen, die Beziehungen zu öffentlichen Behörden jeglicher Art verwalten, z. B. für die Übermittlung von Dokumenten und/oder Erklärungen, die Beantragung von Genehmigungen, die Teilnahme an Ausschreibungen usw., müssen überprüfen, ob die Informationen, die auf irgendeine Weise und aus irgendeinem Grund gegeben werden, der Wahrheit entsprechen, genau und korrekt sind. Die Personen, denen es gestattet ist, direkte Kontakte mit der öffentlichen Verwaltung im Namen des Unternehmens aufzunehmen, sind ausschließlich die Personen, die vom Unternehmen selbst zu diesem Zweck ausdrücklich beauftragt wurden. Kein anderer Mitarbeiter darf Beziehungen jeglicher Art zur öffentlichen Verwaltung für Tätigkeiten unterhalten, die den Gesellschaftszweck des Unternehmens betreffen.

5.6.2 Arbeitsbeziehungen mit ehemaligen Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung

Die Einstellung ehemaliger Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die in Ausübung ihrer Funktionen Beziehungen zum Unternehmen unterhielten, oder deren Verwandten und/oder Verschwägerten erfolgt unter strikter Einhaltung der vom Unternehmen für die Personalauswahl festgelegten Standardverfahren. Auch die Festlegung anderer Arbeits- und/oder Beratungsverhältnisse mit ehemaligen Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung oder deren Verwandten und/oder Verschwägerten erfolgt unter strikter Einhaltung der Standardverfahren.

5.6.3 Subventionen und Finanzierungen

Beiträge, Subventionen oder Finanzierungen, die von der Europäischen Union, dem Staat oder einer anderen öffentlichen Einrichtung erhalten wurden, auch wenn sie von geringem Wert und/oder Betrag sind, müssen für die Zwecke verwendet werden, für die sie beantragt und gewährt wurden. Ebenso sind die Adressaten dieses Kodex bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungsverfahren verpflichtet, im Einklang mit dem Gesetz und der korrekten Geschäftspraxis zu handeln und insbesondere zu vermeiden, dass öffentliche Verwaltungen unangemessen zugunsten des Unternehmens handeln. Es stellt auch ein rechtswidriges Verhalten dar, auf geänderte oder gefälschte Erklärungen oder Dokumente zurückzugreifen oder Informationen wegzulassen oder allgemein Tricks oder Täuschungen anzuwenden, die darauf abzielen, Konzessionen, Genehmigungen, Finanzierungen, Beiträge von der Europäischen Union, dem Staat oder einer anderen öffentlichen Einrichtung zu erhalten.

5.7 Öffentliche Aufsichtsbehörden

Die Adressaten dieses Kodex verpflichten sich, die von den zuständigen Institutionen oder öffentlichen Aufsichtsbehörden erlassenen Bestimmungen zur Einhaltung der geltenden Vorschriften in den Bereichen, die mit ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen verbunden sind, sorgfältig zu beachten. Die Adressaten dieses Kodex verpflichten sich ferner, dass im Rahmen von Ermittlungen mit Institutionen und/oder öffentlichen Aufsichtsbehörden keine Anträge oder Anfragen gestellt werden, die unwahre Erklärungen enthalten, um öffentliche Gelder, Zuschüsse oder zinsgünstige Finanzierungen zu erhalten oder unrechtmäßig Konzessionen, Genehmigungen, Lizenzen oder andere Verwaltungsakte zu erlangen.
Die Adressaten dieses Kodex verpflichten sich, allen Anforderungen der vorgenannten Institutionen oder Behörden im Rahmen ihrer jeweiligen Aufsichtsfunktionen nachzukommen, indem sie – falls erforderlich – volle Zusammenarbeit leisten und obstruktionistisches Verhalten vermeiden.

5.8 Politische Kräfte und Interessensverbände

5.8.1 Beziehungen zu Vertretern politischer Kräfte und Verbände

Das Unternehmen tritt transparent mit allen politischen Kräften in Kontakt, um seine Positionen zu relevanten Themen und Fragen angemessen zu vertreten. Das Unternehmen unterhält Beziehungen zu Branchenverbänden, Gewerkschaften und ähnlichen Organisationen mit dem Ziel, seine Aktivitäten zu entwickeln, Formen der für beide Seiten nützlichen Zusammenarbeit zu etablieren und seine Positionen darzulegen. Die Darstellung spezifischer Positionen des Unternehmens gegenüber politischen Kräften und/oder Verbänden muss mit Zustimmung der Führungsebene oder der zuständigen Abteilungen erfolgen.

5.8.2 Beiträge und Sponsoring

Das Unternehmen ist bereit, Beiträge und Sponsoring zu leisten, unter Einhaltung der festgelegten Verfahren und mit angemessener Publizität, um Initiativen von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie gemeinnützigen Verbänden zu unterstützen, die ordnungsgemäß nach dem Gesetz gegründet wurden und die Werte fördern, die diesem Kodex zugrunde liegen.
Sponsoring und Beiträge können sich auf soziale, politische, kulturelle, sportliche und künstlerische Veranstaltungen und Initiativen beziehen; sie können auch der Durchführung von Studien, Forschungsarbeiten, Konferenzen und Seminaren dienen, die für das Unternehmen relevante Themen behandeln.

5.8.3 Massenmedien

Die Beziehungen zu den Massenmedien basieren auf der Achtung des Rechts auf Information. Die externe Kommunikation von Daten oder Informationen muss wahrheitsgemäß, präzise, klar, transparent, die Ehre und Privatsphäre der Personen respektierend, koordiniert und mit den Unternehmensrichtlinien übereinstimmend sein. Informationen über das Unternehmen, die an die Massenmedien gerichtet sind, dürfen nur von den dafür delegierten Funktionen des Unternehmens oder mit deren Genehmigung und unter Einhaltung der festgelegten Verfahren verbreitet werden.

5.8.4 Umwelt

Eine Modalität, die die Beziehung des Unternehmens zu den Menschen und den Bezugsgemeinschaften charakterisiert, ist die Achtung der Umwelt und des Territoriums, ein Prinzip, das alle Geschäftsaktivitäten leitet und beeinflusst. Dieses Prinzip, das integraler Bestandteil des Wertesystems der Einrichtung ist, hat das Unternehmen, dessen Tätigkeit ein größeres Potenzial für Umweltauswirkungen hat, dazu bewogen, einen Prozess zur Identifizierung von Produktionstechnologien und Arbeitsweisen einzuleiten, die in der Lage sind, die Beziehung zum umgebenden Lebensraum zu verbessern.

6. Umsetzungsmodalitäten und Überwachungsprogramm

6.1 Kommunikation und Schulung

Dieser Kodex wird allen internen und externen Parteien, die an der Mission des Unternehmens interessiert oder in diese involviert sind, durch entsprechende Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen bekannt gemacht.

6.2 Kontrollorgane und -mechanismen

Dieser Ethikkodex ist integraler Bestandteil und bildet die Umsetzung des vom Unternehmen angenommenen Organisations- und Kontrollmodells zur Verhinderung von Straftaten, die im Interesse oder zum Vorteil der Einrichtung von den im Gesetzesdekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001 genannten Personen begangen werden.

6.3 Delegationssystem

Sollte dies erforderlich sein, bedient sich das Unternehmen neben den dem Präsidenten erteilten Zeichnungsbefugnissen eines Delegationssystems, auf dessen Grundlage bestimmte Tätigkeiten nur von ausdrücklich dazu befugten Personen durchgeführt werden können, die mittels einer entsprechenden Vollmacht und/oder notariellen Prokura bevollmächtigt sind.

6.4 SANKTIONEN

Im Falle von Verstößen gegen den Ethikkodex ergreift das Unternehmen gegenüber den Verantwortlichen der Verstöße, sofern dies zum Schutz der eigenen Interessen als notwendig erachtet wird, Disziplinarmaßnahmen, die bis zur Entfernung der Verantwortlichen aus dem Unternehmen sowie zum Schadensersatz für eventuell aus den Verstößen entstandene Schäden reichen können.

Die Nichteinhaltung der Bestimmungen des Ethikkodex durch Mitglieder der Gesellschaftsorgane kann zur Ergreifung der von den zuständigen Gesellschaftsorganen vorgesehenen und gesetzlich zulässigen Maßnahmen führen. Verstöße gegen die Bestimmungen des Ethikkodex durch Arbeitnehmer stellen eine Nichterfüllung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Pflichten dar, mit allen vertraglichen und gesetzlichen Konsequenzen, auch im Hinblick auf ihre Relevanz als disziplinarische Verfehlung. Verstöße von Lieferanten und externen Mitarbeitern werden gemäß den Bestimmungen der entsprechenden vertraglichen Aufträge sanktioniert, vorbehaltlich schwerwiegenderer Gesetzesverstöße.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 KONFLIKT MIT DEM KODEX

Sollte auch nur eine der Bestimmungen dieses Kodex mit Bestimmungen der internen Vorschriften oder Verfahren in Konflikt geraten, so hat der Kodex Vorrang vor jeder dieser Bestimmungen.

7.2 ÄNDERUNGEN AM KODEX

Alle Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Kodex müssen auf die gleiche Weise vorgenommen werden wie seine ursprüngliche Genehmigung.

Dieser Ethikkodex wird – mindestens jährlich – vom Vorstand überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

Dieser Kodex wurde am 01. September 2025 aktualisiert